Gewalt im Namen der "Ehre"


Hinter dem Begriff „Gewalt im Namen der Ehre“ verbergen sich unterschiedliche Formen von Gewalt, die eingesetzt werden, um die Ehre der Familie zu bewahren oder die vermeintlich verletzte Ehre wiederherzustellen.

Die in diesem Zusammenhang begangenen Gewalttaten können von emotionaler Erpressung und psychischem Druck bis hin zu schwerer körperlicher und sexualisierter Gewalt reichen. Zwangsverheiratungen und sogenannte Ehrenmorde sind Ausprägungen dieser Gewalt.“ (Gewalt im Namen der Ehre, Hrsg. Zentrale Geschäftsstelle und Lenkungsausschuss des Netzwerkes gegen Gewalt der Hessischen Landesregierung, 2. Aufl., Wiesbaden 2017, S. 8)

„Gewalt im Namen der Ehre“ ist zumeist in patriarchalisch strukturierten Gesellschaften anzutreffen. Die weiblichen Mitglieder einer Familie werden als Träger:innen und Bewahrer:innen der Familienehre gesehen.

Den Betroffenen wird das Recht abgesprochen selbstbestimmt über ihr Leben zu entscheiden – so sind sie nicht frei in der Wahl der Partner*innen, der Berufsausbildung und der weiteren Entwicklung und Umsetzung ihrer Lebensperspektiven und Träume.

 

Zwangsverheiratung

Auf diesem Hintergrund gilt es dann auch als legitim, dass Töchter* auch gegen ihren ausdrücklichen Willen verheiratet werden. Durch die Zwangsverheiratung soll erreicht werden, dass die Ehre und das gesellschaftliche Ansehen der Familie nicht beschädigt werden. Aus Sicht der Familie unpassende und nicht erlaubte Beziehungen sollen unterbunden werden – also z.B. Beziehungen zu queeren Personen, Personen anderer ethnischer, kultureller oder religiöser Gruppen. Bei Zuwiderhandlung müssen die Betroffenen mit zum Teil massiver Gewaltanwendung rechnen, in extremen Fällen werden sie mit dem Tod bedroht.

Von Zwangsverheiratung sind in erster Linie Mädchen* und Frauen* betroffen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen junge Männer* gegen ihren Willen verheiratet werden sollen.


Rechtliche Situation:

Zwangsverheiratung ist im Strafgesetzbuch im § 237 Zwangsheirat rechtlich geregelt und stellt eine Straftat dar. Eine Person macht sich strafbar, wenn sie mit Gewalt oder durch Androhung von Gewalt eine andere Person zum Eingehen einer Ehe nötigt. Auch eine Person mit Hilfe von Gewalt oder einer List ins Ausland zu bringen oder diese zu veranlassen, um dieses Gesetzt zu umgehen, oder eine Person zu diesem Zweck im Ausland festzuhalten ist strafbar. Auch der Versuch ist strafbar.